Laut Urlaubsgesetz hat jede/r Beschäftigte 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Das Arbeitsjahr beginnt mit dem Eintritt in die Firma.
Wie viele Tage werden mir für 1 Urlaubswoche angerechnet?
5 Wochen sind 30 Werktage (wenn man die Wochen inkl. Samstag rechnet) oder 25 Arbeitstage (wenn man von einer 5-Tage-Woche ausgeht). Im Bereich Wohnen könnte die Urlaubswoche also mit maximal 6 Tagen berechnet werden (lt. BAGS-KV pro Woche mindestens 36 Stunden – inkl. einem ganzen freien Tag – frei zu geben sind). In den Tagesstätten und der Verwaltung sind 5 Arbeitstage pro Urlaubswoche zu berechnen; das gleiche gilt für jene MitarbeiterInnen, die tagsüber in den Wohnverbünden arbeiten (Beispiel Tagesstätten in den Wohnverbünden Wien 20 und 21).
——————————————————————————–
Ab wann bekomme ich Urlaub?
In den ersten 6 Monaten wächst der Urlaubsanspruch im Verhältnis zu jener Zeit, die Sie schon im Betrieb sind – er wird also „aliquotiert“. Mit Beginn des 7. Monats haben Sie Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub (5 Wochen). Ab dem Beginn des 2. Arbeitsjahres entsteht der gesamte Jahresurlaub immer mit Beginn des Arbeitsjahres.
——————————————————————————–
Wie muss die Aliquotierung des Urlaubsanspruchs berechnet werden?
(Teile von Urlaubstagen werden zugunsten der ArbeitnehmerInnen aufgerundet)
Beispiel mit Eintritt 1.September in Werktagen (Berechnung bis 31. Dezember):
122 Kalendertage x 0,082 = 10,004 Werktage = aufgerundet 11 Urlaubstage
Beispiel mit Eintritt 1.September in Arbeitstagen (Berechnung bis 31. Dezember):
122 Kalendertage x 0,068 = 8,296 Arbeitstage = aufgerundet 9 Urlaubstage
Achtung: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht Ihnen wieder der aliquote Urlaub zu!
——————————————————————————–
Mehr Urlaub für Langgediente
Ab dem 26. Dienstjahr gibt es eine 6. Urlaubswoche. Sie müssen aber nicht alle Arbeitsjahre in ein und demselben Betrieb verbracht haben. Angerechnet werden z.B. auch:
· Zeiten aus anderen Arbeitsverhältnissen soweit diese in EWR-Staaten bestanden und jeweils mindestens 6 Monate gedauert haben (max. 5 Jahre insgesamt)
· Schulzeiten: bis zu 4 Jahren (Pflichtschuljahre zählen nicht)
· Studienzeiten: bis zu 5 Jahren, wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde (auch Fachhochschulzeiten zählen dazu)
Achtung: Der BAGS-KV regelt diesen Teil des Urlaubsgesetzes günstiger – fragen Sie Ihren Betriebsrat!
——————————————————————————–
Urlaubsaufzeichnungen überprüfen
Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser! Schreiben Sie auf, wie viel Urlaub Sie im Arbeitsjahr verbraucht haben und kontrollieren Sie von Zeit zu Zeit, ob die Aufzeichnungen im Personalbüro mit Ihren übereinstimmen. Achten Sie dabei auch darauf, ob Teile von Urlaubstagen zu Ihren Gunsten aufgerundet wurden.