Präsenz- bzw. Zivildienst

BankArbeitsrechtliche Sonderbestimmungen
Alle männlichen österreichischen Staatsbürger müssen ab dem 18. Lebensjahr Präsenz- oder Zivildienst leisten. Was bedeutet die Einberufung für berufstätige junge Männer?

 

Arbeitsrechtliche Sonderbestimmungen

Ist zum Zeitpunkt der Einberufung ein Arbeitsverhältnis aufrecht, kommen einige arbeitsrechtliche Sonderbestimmungen zur Anwendung. Im Arbeitsplatzsicherungssgesetz (APSG) sind diese Regelungen zusammengefasst. Das Arbeitsverhältnis bleibt aufrecht, allerdings ruhen die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung. Kurz gesagt: Der Arbeitnehmer muss nicht arbeiten, und der Arbeitgeber zahlt kein Gehalt. Der Arbeitnehmer ist aber weiterhin angestellt.

 

Einberufung sofort melden!

Der Arbeitnehmer hat die Einberufung zum Präsenz- bzw. Zivildienst unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden. Ab dem Zeitpunkt der Information an den Arbeitgeber über die erfolgte Einberufung gilt für den Arbeitnehmer grundsätzlich ein Kündigungs- und Entlassungsschutz, der nur von einem Gericht aufgehoben werden kann.

 

Wann endet der Kündigungs- und Entlassungsschutz?

* Bei einem Präsenz- oder Zivildienst, der weniger als zwei Monate dauert, nach einem Zeitraum im Ausmaß der halben Dauer dieses Präsenz- oder Zivildienstes nach dessen Beendigung.

* Bei einem Präsenzdienst als Zeitsoldat, der ununterbrochen länger als vier Jahre dauert, nach vier Jahren ab dessen Antritt.

* In allen übrigen Fällen einen Monat nach Beendigung des Präsenz- bzw. Zivildienstes.

 

Einvernehmliche Auflösung

Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses während der Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes muss schriftlich erfolgen. Dabei muss ein Arbeits- und Sozialgericht oder eine gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer/-innen bestätigen, dass der Arbeitnehmer über den Kündigungs- und Entlassungsschutz belehrt wurde.

 

Arbeitspflicht nach Ende des Präsenzdienstes

Nach Beendigung des Präsenz- oder Zivildienstes muss der Arbeitnehmer wieder arbeiten. Tritt der Arbeitnehmer aus seinem Verschulden die Arbeit nicht innerhalb von sechs Werktagen an, so stellt dies einen Entlassungsgrund dar.

 

Abfertigung

Gilt für das Arbeitsverhältnis das System der „Abfertigung neu“, dann hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber für die Dauer des Präsenz- oder Zivildienstes Beiträge leistet. Die Höhe der Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse liegt bei 1,53 Prozent eines fiktiven Kinderbetreuungsgeldanspruches.

 

Urlaub und Sonderzahlungen

Für den Zeitraum des Präsenz- oder Zivildienstes hat der Betroffene keinen Anspruch auf Urlaub sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld.

 

 

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