Allgemeine Informationen zu Betriebsvereinbarungen

BodenplatteDie Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Belegschaft.

 

Die gesetzlichen Grundlagen sind im Arbeitsverfassungsgesetz §§ 29-32 (Grundlegendes zur Betriebsvereinbarung), §§ 96-97 (Gegenstand von Betriebsvereinbarungen), §§ 144-147, 159 (Schlichtungsstelle) geregelt. Damit eine Betriebsvereinbarung rechtswirksam ist, muss sie

·       schriftlich sein

·       unterschrieben werden

·       an sichtbarer Stelle im Betrieb kundgemacht werden

 

Betriebsvereinbarungen können kollektivvertragliche Mindestansprüche immer nur erweitern und verbessern, nicht aber einschränken!

 

Zustimmungspflichtige, notwendige Betriebsvereinbarungen

 

Diese betreffen Maßnahmen der Geschäftsführung, die für die Rechtswirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen. Eine Schlichtung ist hier nicht vorgesehen.

Inhalte von zustimmungspflichtigen Betriebsvereinbarungen sind:

·       Disziplinarordnung

·       Personalfragebogen

·       Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren

·       Akkord-, Stück- und Gedinglöhne und sonstige leistungsbezogene Prämien

 

Ersetzbare Betriebsvereinbarungen

 

Diese betreffen ebenfalls Maßnahmen der Geschäftsführung, die für die Rechtswirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen. Die Zustimmung kann allerdings durch einen Spruch der Schlichtungsstelle ersetzt werden. (Zwangsschlichtung)

Inhalte von ersetzbaren Betriebsvereinbarungen:

·       Personaldatensysteme

·       Personalbeurteilungssysteme

 

Erzwingbare Betriebsvereinbarung

 

Erfolgt hier keine Einigung können sowohl Betriebsrat  als auch Geschäftsführer/in eine Schlichtungsstelle anrufen. Bei sämtlichen Angelegenheiten, in denen der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung erzwingen kann, handelt es sich um sozial besonders wichtige Maßnahmen, die im Interesse der ArbeitnehmerInnen liegen. Inhalte sind:

·       Allgemeine Ordnungsvorschriften

·       Regelungen über die Einteilung der Arbeitszeit

·       Art und Weise der Abrechnung und Zeit und Ort der Auszahlung der Bezüge

·       Alle mit Auszahlung und Abrechnung der Bezüge zusammenhängenden Fragen

·       Maßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Milderung der Folgen einer Betriebsänderung: „Sozialplan“

 

Freiwillige Betriebsvereinbarung

 

Hier einigen sich Betriebsrat und Geschäftsführung auf freiwilliger Basis.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

+ 26 = 32