BV Gleitende Arbeitszeit

BodenplatteAb 1. Juli 2011 gilt für die MitarbeiterInnen der Teilbetreuung das Arbeitszeitmodell „Gleitzeit“, das in einer entsprechenden Betriebsvereinbarung nach § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG beschrieben ist.

Dem tb-Team ermöglicht diese BV im Rahmen einer halbjährlichen Durchrechnungszeit (Gleitzeitperiode) eine sehr flexible und eigenständige Einteilung ihrer Arbeitszeit und sie wurde deshalb von den betroffenen MitarbeiterInnen begrüßt. Für den Arbeitgeber ergeben sich Vorteile durch die Vereinfachung der Abrechnungen und einer Kostensenkung aufgrund des erweiterten Durchrechnungszeitraumes und der damit verbundenen Übertragungsmöglichkeit von zuschlagsfreien Mehrstunden.

 

Die Betriebsvereinbarung „Gleitende Arbeitszeit“ liegt – für alle Interessierten – beim Angestelltenbetriebsrat zur Einsicht auf.

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