Die Betriebsvereinbarung „SEG-Zulage“ wurde Anfang Jänner 2013 zwischen dem Angestelltenbetriebsrat und der Geschäftsführung neu verhandelt und abgeschlossen.
Bei der SEG-Zulage handelt es sich um die Auszahlung der Erschwerniszulage, die monatlich unversteuert mit dem Gehalt ausbezahlt wird.
Die Erschwerniszulage wird nur bei erschwerten Arbeitsbedingungen ausbezahlt (siehe dazu BAGS-KV §31 Abs. 1 und EstG §68 Abs. 1).
Die Betriebsvereinbarung „SEG-Zulage“ kann von allen Interessierten im Betriebsratsbüro (Benedikt Schellinger-Gasse 10) eingesehen werden.