BV SEG-Zulage

BodenplatteDie Betriebsvereinbarung „SEG-Zulage“ wurde Anfang Jänner 2013 zwischen dem Angestelltenbetriebsrat und der Geschäftsführung neu verhandelt und abgeschlossen.

 

Bei der SEG-Zulage handelt es sich um die Auszahlung der Erschwerniszulage, die monatlich unversteuert mit dem Gehalt ausbezahlt  wird.

Die Erschwerniszulage wird nur bei erschwerten Arbeitsbedingungen ausbezahlt (siehe dazu BAGS-KV §31 Abs. 1 und EstG §68 Abs. 1).

Die Betriebsvereinbarung „SEG-Zulage“ kann von allen Interessierten im Betriebsratsbüro (Benedikt Schellinger-Gasse 10) eingesehen werden.

 

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