Sozialberufe: 2,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt für 95.000 Beschäftigte

BetriebsrätInnenkonferenz1
Verbesserung bei der Anrechnung von Elternkarenz, Vordienstzeiten und Fortbildung

In den Morgenstunden des 16. Jänner einigten sich die Arbeitgebervertreter der Sozialwirtschaft Österreich (vormals BAGS) und VertreterInnen der Gewerkschaften GPA-djp und vida darauf, dass die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgrundgehälter sowie die KV-Zulagen im privaten Gesundheits- und Sozialbereich mit 1. Februar 2014 um 2,5 % steigen. Ist-Löhne und -Gehälter sowie alte Lohn- und Gehaltstabellen werden um 2,4 % erhöht. Die volle Anrechnung der Elternkarenz und Verbesserungen bei der Anrechnung nicht facheinschlägiger Vordienstzeiten bewirken ein zusätzliches Einkommensplus.

Einkommensplus durch bessere Anrechnung von Elternkarenz und Vordienstzeiten

„Die Verbesserungen bei der Anrechnung von Vordienstzeiten und der Elternkarenz bringen gerade in dieser Branche sehr vielen Beschäftigten ein zusätzliches Einkommensplus, da viele Beschäftigte – zumeist Frauen – nach einer Phase der Kindererziehung aus einer anderen Branche in den Sozialbereich wechseln, beispielsweise als Heimhilfen oder Tagesmütter“, ergänzt Michaela Guglberger, vida-Bundesfachgruppensekretärin. „Die volle Anrechnung der Elternkarenz ist somit auch ein Schritt in Richtung mehr Einkommensgerechtigkeit.“

„Mit diesem Abschluss konnten wir nun auch für die FachsozialbetreuerInnen eine bezahlte Bildungsfreistellung für die gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung erreichen“, erklärt Reinhard Bödenauer, stv. Geschäftsbereichsleiter der GPA-djp.

KV-Verhandlungen 2014

Das Ergebnis im Detail

KV-Löhne und -Gehälter, KV-Zulagen, Lehrlingsentschädigungen und das Entgelt für TransitmitarbeiterInnen werden um 2,5 % erhöht.

Ist-Löhne- und Gehälter sowie Ist-Zulagen werden um 2,4 %  und alte Lohn-und Gehaltstabellen um 2,4 %, aber maximal Euro 100,- erhöht.

Elternkarenzen, die nach dem 31. Jänner 2014 beginnen, werden im vollen Ausmaß auf die Vorrückungen angerechnet,nicht facheinschlägige Vordienstzeiten werden ab 28. Februar 2014 im Ausmaß von maximal 8 Jahren zu 50 % angerechnet. Die gesetzliche Fortbildung für FachsozialbetreuerInnen wird im vollen Ausmaß als Arbeitszeit gerechnet.

Außerdem wurden bereits die Lohn- und Gehaltserhöhungen für das Jahr 2015 vereinbart: Mit 1. Februar 2015 werden die KV-Löhne/Gehälter, die Ist-Löhne und -Gehälter, die alten Lohn- und Gehaltstabellen, die Lehrlingsentschädigungen, die Entlohnung der Transitmitarbeiterinnen sowie die Zulagen (Ist und KV) um denVerbraucherpreisindex von November 2013 bis Oktober 2014 mit einem Aufschlag von 0,35 % erhöht. Für die alten Lohn- und Gehaltstabellen um maximal Euro 105,-.

Bereits im Vorfeld der Verhandlungen demonstrierten die BetriebsrätInnen bei einer Konferenz in Wien mit mehr als 600 TeilnehmerInnen große Geschlossenheit und stärkten damit ihrem Verhandlungsteam den Rücken. Die diesjährigen Verhandlungen fanden in einem sehr konstruktiven Klima statt und konnten bereits nach zwei Verhandlungsrunden mit einem für beide Seiten zufriedenstellenden Ergebnis abgeschlossen werden.

Quelle: GPA djp

AK Wahl 2014

AK_Wahl_Logo

Alle 5 Jahren finden in ganz Österreich Wahlen zu den Vollversammlungen der Arbeiterkammern statt. 2014 ist es wieder soweit. Als gesetzliche Interessenvertretung setzt sich die „Kammer für

Arbeiter und Angestellte“ für Beschäftigung, Weiterbildung, Qualifizierung und Wiedereingliederung ihrer Mitglieder am Arbeitsmarkt ein.

Wahlzeitraum

Die AK Wahl finden in Wien in der Zeit vom 11. bis 24. März 2014 statt.

Die Stimmabgabe erfolgt grundsätzlich direkt im Betrieb. Wenn dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, gibt es die Möglichkeit, mittels Briefwahl oder Stimmabgabe in einem öffentlichen Wahllokal zu wählen.

(http://akwahl-wien.arbeiterkammer.at/waehlenimoeffentlichenwahllokal/Oeffentliche_Wahllokale.html)

Der Zeitpunkt zur persönlichen Stimmabgabe im Betrieb wird jedem Wahlberechtigten Ende Jänner 2014 per Post mitgeteilt.

Wahlberechtigte, die ihr Stimmrecht mittels Briefwahl ausüben, können ab Erhalt der Wahlkarte sofort ihre Stimme per Post, oder persönlich in einem öffentlichen Wahllokal vom 11. – 24. März 2014 abgeben.

Wer  ist wahlberechtigt

Automatisch wahlberechtigt sind alle ArbeitnehmerInnen, die am Stichtag 20. November 2013 Mitglied der Arbeiterkammer Wien sind und AK-Umlage bezahlen, ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit. Arbeitslose, Lehrlinge, KarenzurlauberInnen, ArbeitnehmerInnen, die Präsenz- oder Zivildienst leisten und geringfügig beschäftigte ArbeitnehmerInnen sind nicht automatisch wahlberechtigt. Diesem Personenkreis wird Anfang Jänner ein Antrag zur Aufnahme in die Wählerliste zugesandt.

Betriebswahl

Sie können in Ihrem Betrieb wählen, wenn dort ein Betriebswahlsprengel eingerichtet wurde. Die Stimmabgabe erfolgt im Betrieb ausschließlich persönlich.

Jeder wahlberechtigte Dienstnehmer eines Betriebswahlsprengels wird vom Wahlbüro Ende Jänner 2014 schriftlich über seine persönlichen Wahlzeiten und Wahlorte verständigt.

Wahlberechtigte, die zwar in einem Betriebswahlsprengel erfasst sind, an den Wahltagen jedoch aus persönlichen oder arbeitsbedingten Gründen (Urlaub, Dienstreise, Arbeitsplatzwechsel usw.) nicht im Betrieb sind, können bis 8. März eine Wahlkarte beantragen.

Wahltermine in der ASSIST GmbH

Mittwoch, 12.März.2014  11:00 – 13:00

Donnerstag, 13.März.2014  14:30 – 16:30

Dienstag, 18.März.2014  11:00 – 13:00

Mittwoch, 19.März.2014  14:30 – 16:30

Ort: 1150 Wien, Hütteldorfer Straße 57 / 3.Stock / Top 7

wir freuen uns auf eure Teilnahme

euer Betriebsrat