Bildungsteilzeit

AK lernenDie Tage werden kürzer, die Abende länger und kühler. Die Zeit, die man im Freien verbringt, um zu schwimmen, sich sonnen zu lassen oder anderen Freizeitbeschäftigungen nachzugehen wird weniger…..

Der Herbst klopft an die Türe und bringt ein neues Arbeitsjahr mit sich. Eine Gelegenheit, um sich Gedanken über eine berufliche Weiterbildung zu machen. Seine Fachkenntnisse zu festigen bzw. zu erweitern oder ganz neue Eindrücke zu sammeln.

Seit 1. Juli ist es möglich Arbeitszeit zu reduzieren, um sich weiterzubilden, und für die wegfallenden Stunden einen „Lohnersatz“ zu bekommen. Im Gegensatz zur Bildungskarenz, hat man in der Bildungsteilzeit die Möglichkeit, weiter im Betrieb verankert zu bleiben und finanziell unabhängiger zu bleiben.

Im folgenden liste ich wichtige Informationen zur Bildungsteilzeit auf:

(Infos von der AK Homepage)

Wie hoch die Unterstützung ist:

Für jede Arbeitsstunde, die Sie weniger arbeiten, zahlt das AMS 0,76 Euro „Bildungsteilzeitgeld“ pro Tag – ein Beispiel: Sie reduzieren von 40 auf 30 Stunden pro Woche und bekommen daher 10 x 0,76 x 31 (Juli) = 235,60 Euro (reduzieren Sie auf halbtags, bekommen Sie das Doppelte).

Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich € 395,31 (im Jahr 2014) ist (bei einem anderen Arbeitgeber!) gestattet.

Wie viele Stunden Sie reduzieren können:

Maximal 50 % der Arbeitszeit, mindestens 25 % der Arbeitszeit. Achtung: Sie müssen aber mindestens 10 Stunden pro Woche arbeiten! Darunter reduzieren geht nicht.

Wofür Sie Bildungsteilzeit nehmen können:

Für berufliche Aus- und Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden (inkl. Lern- und Übungszeiten).

Wie lange Sie gehen können:

Mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate in einem Zeitraum von 4 Jahren (das kann auch in mehrere Module aufgeteilt werden).

Wo Sie den Antrag stellen:

Sie müssen den Antrag auf Bildungsteilzeit und Bildungsteilzeitgeld bei dem für Sie zuständigen AMS stellen (abhängig vom Hauptwohnsitz).

Voraussetzungen
  • Sie müssen mindestens 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber mit der gleichen Wochenstunden-Arbeitszeit beschäftigt sein.  
  • Sie brauchen das Einverständnis (schriftlich) des Arbeitgebers: über die Dauer der Bildungsteilzeit, wann sie beginnt und wann sie endet.

Aus- oder Weiterbildung nachweisen?

Ja, das müssen Sie (z.B. Kursbesuchsbestätigungen; bei einem Studium: Prüfungen über 2 Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 4 ECTS pro Semester oder bei Abschlussarbeiten wie z.B. einer Diplomarbeit Bestätigungen über den Fortschritt). Wenn Sie die Nachweise nicht erbringen, kann das AMS das Bildungsteilzeitgeld einstellen und im Extremfall sogar zurückfordern!

Wofür sich die Bildungsteilzeit eignet:

Vor allem für Kurse und Lehrgänge, die mehrmals die Woche stattfinden und länger dauern. Beispiele: eine Abendschule für Berufstätige – hier ist die Belastung mit Fulltime-Job und Schulbesuch sehr hoch, das führt oft zum Abbruch. Oder für die Berufsreifeprüfung, um sie schneller ablegen zu können. Oder: Für kürzere (Auf-) Qualifizierungen, z.B. ein Intensiv-Sprachkurs oder CNC- und Schweißkurse, oder für die Vorbereitung auf eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung eignet sich die Bildungsteilzeit.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

− 9 = 1