Die ArbeitnehmerInnenveranlagung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Es ist wieder soweit, man kann sich seine Steuern zurückholen! Hier ein paar nützliche Informationen für die ArbeitnehmerInnenveranlagung.

Ein schnelles und einfaches Instrument, um den Steuerausgleich zu machen, ist der elektronische Zugang über https://finanzonline.bmf.gv.at. Wie man sich anmelden kann und wie die Seite zu bedienen ist, könnt ihr hier nachlesen:

http://media.arbeiterkammer.at/wien/PDF/Publikationen/FinanzOnline.pdf

Selbstverständlich besteht immer noch die Möglichkeit seinen Steuerausgleich im altbewährten Papierformat (Formular L1) einzureichen.

Nicht vergessen: Die letzten 5 Jahre (ab 2010) sind steuerlich absetzbar!

Was ist in Kürze bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung zu berücksichtigen:

Sonderausgaben: Wer eine Wohnung kauft, einen Finanzierungsbeitrag für eine Genossenschaftswohnung aufnimmt oder Wohnraum saniert kann dies als Sonderausgaben absetzen. Zu den Sonderausgaben zählen auch Prämien für Pensionsversicherungen, wie bestimmte Lebensversicherungen, freiwillige Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungen. Auch Spenden zählen zu den Sonderausgaben.
– Familien mit Kindern sind ebenso beim Steuerausgleich begünstigt.

Werbungskosten: Darunter fallen Pendlerpauschale und Pendlereuro, aber auch Kosten für Aus- und Fortbildung sowie Umschulung und Bücher, wenn dies zu Firmenzwecken dient.

Mehr zur ArbeitnehmerInnenveranlagung und was sonst noch alles absetzbar ist, findet ihr in der von der Arbeiterkammer  umfangreichen Broschüre:

http://media.arbeiterkammer.at/wien/PDF/Publikationen/Steuer_sparen_2015.pdf

Gutes Gelingen! 🙂