DURCHRECHNUNGSZEITRAUM für alle voll- und teilzeitbeschäftigten ArbeitnehmerInnen im Tagesbereich

Liebe KollegInnen,

die neue Betriebsvereinbarung für alle voll- und teilzeitbeschäftigen MitarbeiterInnen im Tagesbereich wurde mit 1.07.2015 beschlossen. Der Durchrechnungszeitraum für die Vollzeitbeschäftigen beträgt somit (statt bisher 1 Monat) 6 Monate – die Durchrechnungszeiträume sind: 1. Juli bis 31. Dezember & 1. Jänner bis 30. Juni.

Für die Teilzeitbeschäftigten beträgt der Durchrechnungszeitraum 4 Monate (statt bisher  1 Monat) und gilt für die Zeiträume: 1. Juli bis 31. Oktober, 1. November bis 28/29. Februar & 1. März bis 30. Juni.

Der Durchrechnungszeitraum bietet die Möglichkeit eines flexiblen Konsumierens von angefallenen Überstunden. Die Mitnahme der Überstunden in den nächsten Durchrechnungszeitraum ist 1x möglich.

Die Betriebsvereinbarung ist allen zugänglich, entweder direkt über eure Leitung oder ihr könnt diese auch gerne im Büro des Betriebsrats nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen.