„Kürzer arbeiten – leichter leben!“

1342557026363_XXL_790,0GPA-djp Aktionswoche: Arbeitszeit verkürzen und kontrollieren!

In Österreich werden pro Jahr über 270 Millionen Überstunden geleistet. Wobei die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bei rund 42 Stunden liegt. Damit gehört Österreich zu den Ländern mit den längsten Arbeitszeiten in Europa.

Während viele Beschäftigte unter langen Arbeitszeiten leiden, steigt gleichzeitig die Arbeitslosigkeit auf neue Rekordhöhen. Über 400.000 Menschen sind derzeit ohne Arbeit. Deshalb setzt sich die GPA-djp für kürzere Arbeitszeiten und bessere Arbeitszeitkontrolle ein.

WIR FORDERN:
  • Gesetzliche & kollektivvertragliche Arbeitszeitverkürzung
  • Leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche
  • Abbau der Überstundenbelastung

Verkürzung der Arbeitszeit ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn Arbeitszeitregelungen auch tatsächlich eingehalten werden. In der GPA-djp Aktionswoche „Kürzer arbieten – leichter leben!“ informieren wir Sie von 15. bis 19. Juni über die wichtigsten Regelungen zur Arbeitszeit, Gleitzeit, Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeit, Minusstunde.

Betriebsrat wer?

Liebe KollegInnen,

in einem Unternehmen wie unserem, wo die MAINs auf viele Standorte aufgeteilt arbeiten, fällt es, wie ihr euch denken könnt, schwer jede und jeden zu kennen. Damit ihr euch ein ungefähres Bild von eurem Betriebsrat machen könnt, haben wir einige Infos über uns zusammengestellt.

Zu finden sind diese auf der Seite „Über Uns“.

Wir planen in naher Zukunft eine Betriebsversammlung und hoffen, dass viele von euch (wenn nicht alle) die Gelegenheit nutzen werden, um uns aber auch um euch gegenseitig kennenzulernen.

Nähere Infos zur Versammlung folgen noch rechtzeitig.

lg René

Betriebsvereinbarung „Durchrechnungszeitraum im vollbetreuten Wohnen“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

über den Sommer haben sich Neuigkeiten zur Betriebsvereinbarung ergeben.

Die BV wird nicht wie geplant im Juli, sondern erst im November 2014 inkrafttreten.

Für inhaltliche Fragen bitten wir euch noch um etwas Geduld. Sobald sie fertig unterschrieben ist, wird an jedem Standort ein Exemplar aufgelegt. Auch im Betriebsratsbüro könnt ihr (nach Terminvereinbarung) in die BVs einsehen und uns mit Fragen dazu löchern:)

liebe Grüße

René

 

Bildungsteilzeit

AK lernenDie Tage werden kürzer, die Abende länger und kühler. Die Zeit, die man im Freien verbringt, um zu schwimmen, sich sonnen zu lassen oder anderen Freizeitbeschäftigungen nachzugehen wird weniger…..

Der Herbst klopft an die Türe und bringt ein neues Arbeitsjahr mit sich. Eine Gelegenheit, um sich Gedanken über eine berufliche Weiterbildung zu machen. Seine Fachkenntnisse zu festigen bzw. zu erweitern oder ganz neue Eindrücke zu sammeln.

Seit 1. Juli ist es möglich Arbeitszeit zu reduzieren, um sich weiterzubilden, und für die wegfallenden Stunden einen „Lohnersatz“ zu bekommen. Im Gegensatz zur Bildungskarenz, hat man in der Bildungsteilzeit die Möglichkeit, weiter im Betrieb verankert zu bleiben und finanziell unabhängiger zu bleiben.

Im folgenden liste ich wichtige Informationen zur Bildungsteilzeit auf:

(Infos von der AK Homepage)

Wie hoch die Unterstützung ist:

Für jede Arbeitsstunde, die Sie weniger arbeiten, zahlt das AMS 0,76 Euro „Bildungsteilzeitgeld“ pro Tag – ein Beispiel: Sie reduzieren von 40 auf 30 Stunden pro Woche und bekommen daher 10 x 0,76 x 31 (Juli) = 235,60 Euro (reduzieren Sie auf halbtags, bekommen Sie das Doppelte).

Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich € 395,31 (im Jahr 2014) ist (bei einem anderen Arbeitgeber!) gestattet.

Wie viele Stunden Sie reduzieren können:

Maximal 50 % der Arbeitszeit, mindestens 25 % der Arbeitszeit. Achtung: Sie müssen aber mindestens 10 Stunden pro Woche arbeiten! Darunter reduzieren geht nicht.

Wofür Sie Bildungsteilzeit nehmen können:

Für berufliche Aus- und Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden (inkl. Lern- und Übungszeiten).

Wie lange Sie gehen können:

Mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate in einem Zeitraum von 4 Jahren (das kann auch in mehrere Module aufgeteilt werden).

Wo Sie den Antrag stellen:

Sie müssen den Antrag auf Bildungsteilzeit und Bildungsteilzeitgeld bei dem für Sie zuständigen AMS stellen (abhängig vom Hauptwohnsitz).

Voraussetzungen
  • Sie müssen mindestens 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber mit der gleichen Wochenstunden-Arbeitszeit beschäftigt sein.  
  • Sie brauchen das Einverständnis (schriftlich) des Arbeitgebers: über die Dauer der Bildungsteilzeit, wann sie beginnt und wann sie endet.

Aus- oder Weiterbildung nachweisen?

Ja, das müssen Sie (z.B. Kursbesuchsbestätigungen; bei einem Studium: Prüfungen über 2 Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 4 ECTS pro Semester oder bei Abschlussarbeiten wie z.B. einer Diplomarbeit Bestätigungen über den Fortschritt). Wenn Sie die Nachweise nicht erbringen, kann das AMS das Bildungsteilzeitgeld einstellen und im Extremfall sogar zurückfordern!

Wofür sich die Bildungsteilzeit eignet:

Vor allem für Kurse und Lehrgänge, die mehrmals die Woche stattfinden und länger dauern. Beispiele: eine Abendschule für Berufstätige – hier ist die Belastung mit Fulltime-Job und Schulbesuch sehr hoch, das führt oft zum Abbruch. Oder für die Berufsreifeprüfung, um sie schneller ablegen zu können. Oder: Für kürzere (Auf-) Qualifizierungen, z.B. ein Intensiv-Sprachkurs oder CNC- und Schweißkurse, oder für die Vorbereitung auf eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung eignet sich die Bildungsteilzeit.

Neue Vergünstigungen für Assist MitarbeiterInnen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit kurzem haben Assist-MAINs Vorteile bei diversen Produkten der Raiffeisenbank Wien.

Details dazu findet ihr unter diesem link

in der nächsten Zeit werden auf allen Standorten Infozettel aufgehängt, auf welchen ihr auch die Kontaktdaten zu den Beratern findet.

Wir hoffen euch damit etwas unterstützen zu können und werden weiterhin auf der Suche nach Vergünstigungen für euch sein.

liebe Grüße

René

Assist läuft

Am 31.August 2014 findet in Foridsdorf der 7. Stammersdorfer Winzerlauf statt, bei dem einige MAINs wieder mitlaufen werden. Auch vom Betriebsrat werden Erwin, Markus und René teilnehmen.

Für nähere Infos zum Lauf könnt ihr euch auf der Homepage informieren.

imageWenn ihr euch anmelden möchtet, dann wendet euch bitte an die Sabine Ogris vom Bewegungswweltteam.

Betriebsvereinbarung Durchrechnungszeitraum

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vor allem die MAINs im vollbetreuten Wohnen könnte es interessieren, dass der Angestelltenbetriebsrat und die Geschäftsleitung der Assist gemeinn. GmbH. derzeit in Verhandlungen zur Betriebsvereinbarung Durchrechnungszeitraum im vollbetreuten Wohnen stehen.

GesprächsrundeSowohl für den WV20 und WV21, als auch für den WV15 sind vorab  jeweils 2 Gesprächsrunden mit den MAINs durchgeführt worden.


 

Bei der ersten Gesprächsrunde zu der wir eingeladen haben, ist auch Frau Kryza anwesend gewesen, um allgemeine Fragen zur Notwendigkeit dieser BV zu beantworten. Die MAINs hatten die Möglichkeit sich über die Hintergründe zu informieren, aber auch zu anderen Themen Fragen an Fr. Kryza und/oder den Betriebsrat zu stellen.

Bei der zweiten Gesprächsrunde haben wir vom Betriebsrat eingeladen, um bei gemütlichen Beisammensein an einem „neutralen“ Ort, offen über die Sorgen und Bedenken sprechen zu können.

Der WV15 wurde zum „Brandauers Bierigen“ in der Plunkergasse und

die WV20 und 21 zu den „Brandauers Bierbögen“ im 19.Bezirk eingeladen.

Leider mussten wir feststellen, dass das Angebot zur zweiten Gesprächsrunde wenig bis gar nicht angenommen wurde. An dieser Stelle würden wir euch um euer Feedback bitten, um für die Zukunft lernen zu können, woran es gelegen hat.

zB.: Uhrzeit, Ort,…

Immerhin können wir eure Interessen nur gut vertreten, wenn ihr uns über eure Anliegen (so schwierig sie auch sein mögen) informiert.

Die Geschäftsleitung hat uns dafür finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt, was an dieser Stelle auch erwähnt sein sollte:)


Der aktuelle Stand

Die Geschäftsleitung hat vom Angestelltenbetriebsrat einen Entwurf erhalten und auch bereits ein Feedback dazu abgegeben. Jetzt liegt es an beiden Verhandlungsparteien,  einen guten Abschluß für alle Beteiligten zu erreichen .

handschlagUnser gemeinsames Ziel ist es, das die BV im Sommer 2014 inkraft treten kann.

liebe Grüße

René

 

Das 14. Monatsgehalt

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Keine Selbstverständlichkeit, sondern ein Erfolg der Kollektivvertragspolitik der GPA-djp

Aus historischer Sicht stammen die Sonderzahlungen, wie das 13. Gehalt (= das sog. „Weihnachtsgeld“) und das 14. Gehalt (= das sog. „Urlaubsgeld“) von den Remunerationen ab, die Fabrikbesitzer schon im 19. Jahrhundert manchen ihrer MitarbeiterInnen bei besonderen Gelegenheiten zukommen ließen. Zunächst waren es noch Naturalien und/oder Geschenke, die der Arbeitgeber seinen MitarbeiterInnen auf freiwilliger Basis zukommen ließ – aus mehr oder weniger humanitären oder sozialen Gründen (etwa zu Weihnachten) oder zu besonderen Anlässen (etwa anlässlich eines Firmenjubiläums).

1930er Jahre 
In den 1930er Jahren wurde es schließlich üblich, höheren Angestellten in Branchen mit viel versprechendem Profit regelmäßig Remunerationen zu gewähren und das  das Weihnachts- und Urlaubsgeld wurde bei diesen Personen bald üblich. Alles in Allem handelte es sich aber um freiwillige Leistungen der Arbeitgeber an die MitarbeiterInnen eines Betriebes.

1940er und 1950er Jahre 
Ende der 1940er und im Laufe der 1950er Jahre konsolidierten und stabilisierten sich die wirtschaftlichen Probleme in Österreich (Ernährungslage, Währung, Rohstoffmangel, Rückgang der Güterproduktion) langsam – nicht zuletzt mit Hilfe des Marshall-Planes und der ERP-Gelder. Zu diesem Zeitpunkt änderte die Gewerkschaft der Angestellten in der Privatwirtschaft (GAP), die sich ab 1962 Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) nannte, ihre Gehaltspolitik. Denn nun ging es nicht mehr nur darum, die Gehaltsforderungen an die Lebenshaltungskosten anzupassen, sondern den Lebensstandard der Angestellten zu heben. Die Forderung lautete: die Angestellten haben ein Anrecht auf einen gerechten Anteil am gestiegenen Sozialprodukt. „Nicht nur der Sorge um das tägliche Brot, um die primitivsten Lebensnotwendigkeiten allein sollte unser Kampf gelten. Das Leben an sich lebenswert zu gestalten … gilt unsere Kollektivvertragstätigkeit“ hieß es damals.

Die ersten Anzeichen für die neue lohnpolitische Linie zeigten sich auf dem 3. GAP-Kongress 1954, auf dem ein umfassendes Aktionsprogramm beschlossen wurde. Noch im Jahr 1954 wurden im Angestelltenbereich in einigen Branchen die ersten Urlaubsbeihilfen kollektivvertraglich durchgesetzt (rund 33 bis 50 % des Gehaltes).

1958 – Urlaubsbeitrag durch Kollektivvertrag
Auf dem 4. Gewerkschaftstag 1958, konnte die GAP-Führung bereits über eine Reihe von KV-Erfolgen im Sinne des Aktionsprogrammes aus dem Jahr 1953 berichten. So wurde in fast allen Kollektivverträgen der damaligen sechs Sektionen der GAP (Industrie, Handel, Versicherung, Sozialversicherung, Banken, später Geld und Kredit, Land- und Fortwirtschaft) die Auszahlung eines vollen Monatsgehaltes als Urlaubsbeitrag verankert. In einigen wenigen Kollektivverträgen wurde zunächst ein Teilbetrag des Monatsbezuges als Urlaubshilfe eingebaut. Dieser Teilbetrag wurde im späteren Verlauf auf den vollen Monatsbezug ergänzt. Dadurch bekamen die Angestellten im Zeitraum von 1954 bis 1958 zum ersten Mal 14 Monatsgehälter.

Urlaubszuschuss für ArbeiterInnen
Tatsächlich zeigte sich, dass die realpolitischen Entwicklungen der Angestelltengewerkschaft recht gegeben hatten: immer mehr ArbeiterInnengruppen konnten sich in ihren Kollektivverträgen ebenfalls einen Urlaubszuschuss erkämpfen, indem sie auf das 14. Monatsgehalt der Angestellten hinwiesen. Schon im Tätigkeitsbericht des ÖGB aus dem Jahr 1959 heißt es: „Durch Kollektivverträge konnten in nahezu allen Berufsgruppen weitere Verbesserungen erreicht werden, so zum Beispiel die Gewährung von Weihnachtsremunerationen und Urlaubszuschüssen, sowie Lohnerhöhungen“.

1964 – Endlich 3 Wochen Urlaub 
Im Jahr 1964 kommt es per Kollektivvertrag zur Einführung des 3-wöchigen Mindesturlaubes für ArbeitnehmerInnen. Ebenso wird auf Betreiben der GPA und des ÖGB das Urlaubsgesetz dahingehend geändert, dass Krankheit den Urlaub unterbricht. Im Jahre 1975 fordert die GPA die Ausdehnung des jährlichen Erholungsurlaubes von drei auf vier Wochen. Drei Jahre später wird diese Forderung gesetzlich verankert, sowie der Urlaub nach 20 Dienstjahren von 4 auf 5 Wochen angehoben.
Die Kamitz-Steuerreform brachte in den 50er Jahren erstmals eine teilweise Steuerbefreiung für Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Sie war der Preis für diverse Steuergeschenke an die Wirtschaft. Seither werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld mit einem fixen Satz besteuert, der ursprünglich kaum unter dem allgemeinen Lohnsteuersatz lag. Nach der Steuerreform 1972 gab es für den 13. und 14. Gehalt 8500 Schilling Freibetrag, der Rest wurde mehrheitlich mit sechs Prozent versteuert.

Quelle: www.gpa-djp.at

 

Sozialberufe: 2,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt für 95.000 Beschäftigte

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Verbesserung bei der Anrechnung von Elternkarenz, Vordienstzeiten und Fortbildung

In den Morgenstunden des 16. Jänner einigten sich die Arbeitgebervertreter der Sozialwirtschaft Österreich (vormals BAGS) und VertreterInnen der Gewerkschaften GPA-djp und vida darauf, dass die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgrundgehälter sowie die KV-Zulagen im privaten Gesundheits- und Sozialbereich mit 1. Februar 2014 um 2,5 % steigen. Ist-Löhne und -Gehälter sowie alte Lohn- und Gehaltstabellen werden um 2,4 % erhöht. Die volle Anrechnung der Elternkarenz und Verbesserungen bei der Anrechnung nicht facheinschlägiger Vordienstzeiten bewirken ein zusätzliches Einkommensplus.

Einkommensplus durch bessere Anrechnung von Elternkarenz und Vordienstzeiten

„Die Verbesserungen bei der Anrechnung von Vordienstzeiten und der Elternkarenz bringen gerade in dieser Branche sehr vielen Beschäftigten ein zusätzliches Einkommensplus, da viele Beschäftigte – zumeist Frauen – nach einer Phase der Kindererziehung aus einer anderen Branche in den Sozialbereich wechseln, beispielsweise als Heimhilfen oder Tagesmütter“, ergänzt Michaela Guglberger, vida-Bundesfachgruppensekretärin. „Die volle Anrechnung der Elternkarenz ist somit auch ein Schritt in Richtung mehr Einkommensgerechtigkeit.“

„Mit diesem Abschluss konnten wir nun auch für die FachsozialbetreuerInnen eine bezahlte Bildungsfreistellung für die gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung erreichen“, erklärt Reinhard Bödenauer, stv. Geschäftsbereichsleiter der GPA-djp.

KV-Verhandlungen 2014

Das Ergebnis im Detail

KV-Löhne und -Gehälter, KV-Zulagen, Lehrlingsentschädigungen und das Entgelt für TransitmitarbeiterInnen werden um 2,5 % erhöht.

Ist-Löhne- und Gehälter sowie Ist-Zulagen werden um 2,4 %  und alte Lohn-und Gehaltstabellen um 2,4 %, aber maximal Euro 100,- erhöht.

Elternkarenzen, die nach dem 31. Jänner 2014 beginnen, werden im vollen Ausmaß auf die Vorrückungen angerechnet,nicht facheinschlägige Vordienstzeiten werden ab 28. Februar 2014 im Ausmaß von maximal 8 Jahren zu 50 % angerechnet. Die gesetzliche Fortbildung für FachsozialbetreuerInnen wird im vollen Ausmaß als Arbeitszeit gerechnet.

Außerdem wurden bereits die Lohn- und Gehaltserhöhungen für das Jahr 2015 vereinbart: Mit 1. Februar 2015 werden die KV-Löhne/Gehälter, die Ist-Löhne und -Gehälter, die alten Lohn- und Gehaltstabellen, die Lehrlingsentschädigungen, die Entlohnung der Transitmitarbeiterinnen sowie die Zulagen (Ist und KV) um denVerbraucherpreisindex von November 2013 bis Oktober 2014 mit einem Aufschlag von 0,35 % erhöht. Für die alten Lohn- und Gehaltstabellen um maximal Euro 105,-.

Bereits im Vorfeld der Verhandlungen demonstrierten die BetriebsrätInnen bei einer Konferenz in Wien mit mehr als 600 TeilnehmerInnen große Geschlossenheit und stärkten damit ihrem Verhandlungsteam den Rücken. Die diesjährigen Verhandlungen fanden in einem sehr konstruktiven Klima statt und konnten bereits nach zwei Verhandlungsrunden mit einem für beide Seiten zufriedenstellenden Ergebnis abgeschlossen werden.

Quelle: GPA djp

AK Wahl 2014

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Alle 5 Jahren finden in ganz Österreich Wahlen zu den Vollversammlungen der Arbeiterkammern statt. 2014 ist es wieder soweit. Als gesetzliche Interessenvertretung setzt sich die „Kammer für

Arbeiter und Angestellte“ für Beschäftigung, Weiterbildung, Qualifizierung und Wiedereingliederung ihrer Mitglieder am Arbeitsmarkt ein.

Wahlzeitraum

Die AK Wahl finden in Wien in der Zeit vom 11. bis 24. März 2014 statt.

Die Stimmabgabe erfolgt grundsätzlich direkt im Betrieb. Wenn dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, gibt es die Möglichkeit, mittels Briefwahl oder Stimmabgabe in einem öffentlichen Wahllokal zu wählen.

(http://akwahl-wien.arbeiterkammer.at/waehlenimoeffentlichenwahllokal/Oeffentliche_Wahllokale.html)

Der Zeitpunkt zur persönlichen Stimmabgabe im Betrieb wird jedem Wahlberechtigten Ende Jänner 2014 per Post mitgeteilt.

Wahlberechtigte, die ihr Stimmrecht mittels Briefwahl ausüben, können ab Erhalt der Wahlkarte sofort ihre Stimme per Post, oder persönlich in einem öffentlichen Wahllokal vom 11. – 24. März 2014 abgeben.

Wer  ist wahlberechtigt

Automatisch wahlberechtigt sind alle ArbeitnehmerInnen, die am Stichtag 20. November 2013 Mitglied der Arbeiterkammer Wien sind und AK-Umlage bezahlen, ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit. Arbeitslose, Lehrlinge, KarenzurlauberInnen, ArbeitnehmerInnen, die Präsenz- oder Zivildienst leisten und geringfügig beschäftigte ArbeitnehmerInnen sind nicht automatisch wahlberechtigt. Diesem Personenkreis wird Anfang Jänner ein Antrag zur Aufnahme in die Wählerliste zugesandt.

Betriebswahl

Sie können in Ihrem Betrieb wählen, wenn dort ein Betriebswahlsprengel eingerichtet wurde. Die Stimmabgabe erfolgt im Betrieb ausschließlich persönlich.

Jeder wahlberechtigte Dienstnehmer eines Betriebswahlsprengels wird vom Wahlbüro Ende Jänner 2014 schriftlich über seine persönlichen Wahlzeiten und Wahlorte verständigt.

Wahlberechtigte, die zwar in einem Betriebswahlsprengel erfasst sind, an den Wahltagen jedoch aus persönlichen oder arbeitsbedingten Gründen (Urlaub, Dienstreise, Arbeitsplatzwechsel usw.) nicht im Betrieb sind, können bis 8. März eine Wahlkarte beantragen.

Wahltermine in der ASSIST GmbH

Mittwoch, 12.März.2014  11:00 – 13:00

Donnerstag, 13.März.2014  14:30 – 16:30

Dienstag, 18.März.2014  11:00 – 13:00

Mittwoch, 19.März.2014  14:30 – 16:30

Ort: 1150 Wien, Hütteldorfer Straße 57 / 3.Stock / Top 7

wir freuen uns auf eure Teilnahme

euer Betriebsrat