„Kürzer arbeiten – leichter leben!“

1342557026363_XXL_790,0GPA-djp Aktionswoche: Arbeitszeit verkürzen und kontrollieren!

In Österreich werden pro Jahr über 270 Millionen Überstunden geleistet. Wobei die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bei rund 42 Stunden liegt. Damit gehört Österreich zu den Ländern mit den längsten Arbeitszeiten in Europa.

Während viele Beschäftigte unter langen Arbeitszeiten leiden, steigt gleichzeitig die Arbeitslosigkeit auf neue Rekordhöhen. Über 400.000 Menschen sind derzeit ohne Arbeit. Deshalb setzt sich die GPA-djp für kürzere Arbeitszeiten und bessere Arbeitszeitkontrolle ein.

WIR FORDERN:
  • Gesetzliche & kollektivvertragliche Arbeitszeitverkürzung
  • Leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche
  • Abbau der Überstundenbelastung

Verkürzung der Arbeitszeit ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn Arbeitszeitregelungen auch tatsächlich eingehalten werden. In der GPA-djp Aktionswoche „Kürzer arbieten – leichter leben!“ informieren wir Sie von 15. bis 19. Juni über die wichtigsten Regelungen zur Arbeitszeit, Gleitzeit, Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeit, Minusstunde.

Steuerreform 2015/2016

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Mit der Kampagne „Lohnsteuer runter“ wurde die Steuerreform der Bundesregierung seitens der ÖGB für 2015/2016 stark beeinflusst. Die notwendige Entlastung der ArbeitnehmerInnen war das Ziel dieser Kampagne.

Bis zu einem Drittel mehr Einkommen im Jahr bleiben den ArbeitnehmerInnen mehr, die Lohnsteuer reduziert sich um mehr als 30 Prozent.

Eine Ersteinschätzung zum Beschluss der Bundesregierung findet ihr hier:

Ersteinschaetzung_durch_OEGB

Bildungsteilzeit

AK lernenDie Tage werden kürzer, die Abende länger und kühler. Die Zeit, die man im Freien verbringt, um zu schwimmen, sich sonnen zu lassen oder anderen Freizeitbeschäftigungen nachzugehen wird weniger…..

Der Herbst klopft an die Türe und bringt ein neues Arbeitsjahr mit sich. Eine Gelegenheit, um sich Gedanken über eine berufliche Weiterbildung zu machen. Seine Fachkenntnisse zu festigen bzw. zu erweitern oder ganz neue Eindrücke zu sammeln.

Seit 1. Juli ist es möglich Arbeitszeit zu reduzieren, um sich weiterzubilden, und für die wegfallenden Stunden einen „Lohnersatz“ zu bekommen. Im Gegensatz zur Bildungskarenz, hat man in der Bildungsteilzeit die Möglichkeit, weiter im Betrieb verankert zu bleiben und finanziell unabhängiger zu bleiben.

Im folgenden liste ich wichtige Informationen zur Bildungsteilzeit auf:

(Infos von der AK Homepage)

Wie hoch die Unterstützung ist:

Für jede Arbeitsstunde, die Sie weniger arbeiten, zahlt das AMS 0,76 Euro „Bildungsteilzeitgeld“ pro Tag – ein Beispiel: Sie reduzieren von 40 auf 30 Stunden pro Woche und bekommen daher 10 x 0,76 x 31 (Juli) = 235,60 Euro (reduzieren Sie auf halbtags, bekommen Sie das Doppelte).

Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich € 395,31 (im Jahr 2014) ist (bei einem anderen Arbeitgeber!) gestattet.

Wie viele Stunden Sie reduzieren können:

Maximal 50 % der Arbeitszeit, mindestens 25 % der Arbeitszeit. Achtung: Sie müssen aber mindestens 10 Stunden pro Woche arbeiten! Darunter reduzieren geht nicht.

Wofür Sie Bildungsteilzeit nehmen können:

Für berufliche Aus- und Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden (inkl. Lern- und Übungszeiten).

Wie lange Sie gehen können:

Mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate in einem Zeitraum von 4 Jahren (das kann auch in mehrere Module aufgeteilt werden).

Wo Sie den Antrag stellen:

Sie müssen den Antrag auf Bildungsteilzeit und Bildungsteilzeitgeld bei dem für Sie zuständigen AMS stellen (abhängig vom Hauptwohnsitz).

Voraussetzungen
  • Sie müssen mindestens 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber mit der gleichen Wochenstunden-Arbeitszeit beschäftigt sein.  
  • Sie brauchen das Einverständnis (schriftlich) des Arbeitgebers: über die Dauer der Bildungsteilzeit, wann sie beginnt und wann sie endet.

Aus- oder Weiterbildung nachweisen?

Ja, das müssen Sie (z.B. Kursbesuchsbestätigungen; bei einem Studium: Prüfungen über 2 Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 4 ECTS pro Semester oder bei Abschlussarbeiten wie z.B. einer Diplomarbeit Bestätigungen über den Fortschritt). Wenn Sie die Nachweise nicht erbringen, kann das AMS das Bildungsteilzeitgeld einstellen und im Extremfall sogar zurückfordern!

Wofür sich die Bildungsteilzeit eignet:

Vor allem für Kurse und Lehrgänge, die mehrmals die Woche stattfinden und länger dauern. Beispiele: eine Abendschule für Berufstätige – hier ist die Belastung mit Fulltime-Job und Schulbesuch sehr hoch, das führt oft zum Abbruch. Oder für die Berufsreifeprüfung, um sie schneller ablegen zu können. Oder: Für kürzere (Auf-) Qualifizierungen, z.B. ein Intensiv-Sprachkurs oder CNC- und Schweißkurse, oder für die Vorbereitung auf eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung eignet sich die Bildungsteilzeit.

Jetzt unterschreiben: Lohnsteuer runter!

Damit netto mehr Geld bleibt: ÖGB und Gewerkschaften starten Kampagne:

„Wir haben es so satt“, begründet ÖGB-Präsident Erich Foglar die ÖGB-Kampagne für eine spürbare Lohnsteuersenkung: „Bei den Bruttolöhnen erreichen wir in den Kollektivvertragsverhandlungen stets ein Plus über der Inflationsrate. Aber sobald die Abgaben und Steuern abgezogen werden, wird daraus ein reales Minus.“ Ab sofort sammeln wir Unterschriften, die uns unserem gemeinsamen Ziel näher bringen: Lohnsteuern runter!

Jetzt unterschreiben: www.lohnsteuer-runter.at

Volle Unterstützung erhält der ÖGB dabei von Österreichs BetriebsrätInnen, PersonalvertreterInnen und JugendvertrauensrätInnen. Sie fordern geschlossen, dass der ÖGB eine große Kampagne für niedrigere Lohnsteuern startet. An einer Befragung haben 11.017 BelegschaftsvertreterInnen teilgenommen. 98,77 Prozent sind für eine Kampagne, und sie haben sich gleichzeitig bereit erklärt, aktiv daran mitzuarbeiten. Das Ergebnis ist für den ÖGB ein Auftrag.

Steuern auf Arbeit steigen immer weiter

Die Steuereinnahmen aus den Arbeitseinkommen steigen immer weiter an, die kalte Progression lässt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz real gleichbleibender Einkommen in höhere Steuerstufen rutschen. Foglar: „Jetzt geht es um eine gerechte Entlastung der ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen. Sie brauchen dringend eine Entlastung. Wenn dafür im Budget kein Spielraum vorhanden ist, dann muss man ihn eben schaffen. Und eine Millionärssteuer ist dafür nicht nur bestens geeignet, sondern auch gerecht.“

Quelle:  www.gpa-djp.at

Das 14. Monatsgehalt

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Keine Selbstverständlichkeit, sondern ein Erfolg der Kollektivvertragspolitik der GPA-djp

Aus historischer Sicht stammen die Sonderzahlungen, wie das 13. Gehalt (= das sog. „Weihnachtsgeld“) und das 14. Gehalt (= das sog. „Urlaubsgeld“) von den Remunerationen ab, die Fabrikbesitzer schon im 19. Jahrhundert manchen ihrer MitarbeiterInnen bei besonderen Gelegenheiten zukommen ließen. Zunächst waren es noch Naturalien und/oder Geschenke, die der Arbeitgeber seinen MitarbeiterInnen auf freiwilliger Basis zukommen ließ – aus mehr oder weniger humanitären oder sozialen Gründen (etwa zu Weihnachten) oder zu besonderen Anlässen (etwa anlässlich eines Firmenjubiläums).

1930er Jahre 
In den 1930er Jahren wurde es schließlich üblich, höheren Angestellten in Branchen mit viel versprechendem Profit regelmäßig Remunerationen zu gewähren und das  das Weihnachts- und Urlaubsgeld wurde bei diesen Personen bald üblich. Alles in Allem handelte es sich aber um freiwillige Leistungen der Arbeitgeber an die MitarbeiterInnen eines Betriebes.

1940er und 1950er Jahre 
Ende der 1940er und im Laufe der 1950er Jahre konsolidierten und stabilisierten sich die wirtschaftlichen Probleme in Österreich (Ernährungslage, Währung, Rohstoffmangel, Rückgang der Güterproduktion) langsam – nicht zuletzt mit Hilfe des Marshall-Planes und der ERP-Gelder. Zu diesem Zeitpunkt änderte die Gewerkschaft der Angestellten in der Privatwirtschaft (GAP), die sich ab 1962 Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) nannte, ihre Gehaltspolitik. Denn nun ging es nicht mehr nur darum, die Gehaltsforderungen an die Lebenshaltungskosten anzupassen, sondern den Lebensstandard der Angestellten zu heben. Die Forderung lautete: die Angestellten haben ein Anrecht auf einen gerechten Anteil am gestiegenen Sozialprodukt. „Nicht nur der Sorge um das tägliche Brot, um die primitivsten Lebensnotwendigkeiten allein sollte unser Kampf gelten. Das Leben an sich lebenswert zu gestalten … gilt unsere Kollektivvertragstätigkeit“ hieß es damals.

Die ersten Anzeichen für die neue lohnpolitische Linie zeigten sich auf dem 3. GAP-Kongress 1954, auf dem ein umfassendes Aktionsprogramm beschlossen wurde. Noch im Jahr 1954 wurden im Angestelltenbereich in einigen Branchen die ersten Urlaubsbeihilfen kollektivvertraglich durchgesetzt (rund 33 bis 50 % des Gehaltes).

1958 – Urlaubsbeitrag durch Kollektivvertrag
Auf dem 4. Gewerkschaftstag 1958, konnte die GAP-Führung bereits über eine Reihe von KV-Erfolgen im Sinne des Aktionsprogrammes aus dem Jahr 1953 berichten. So wurde in fast allen Kollektivverträgen der damaligen sechs Sektionen der GAP (Industrie, Handel, Versicherung, Sozialversicherung, Banken, später Geld und Kredit, Land- und Fortwirtschaft) die Auszahlung eines vollen Monatsgehaltes als Urlaubsbeitrag verankert. In einigen wenigen Kollektivverträgen wurde zunächst ein Teilbetrag des Monatsbezuges als Urlaubshilfe eingebaut. Dieser Teilbetrag wurde im späteren Verlauf auf den vollen Monatsbezug ergänzt. Dadurch bekamen die Angestellten im Zeitraum von 1954 bis 1958 zum ersten Mal 14 Monatsgehälter.

Urlaubszuschuss für ArbeiterInnen
Tatsächlich zeigte sich, dass die realpolitischen Entwicklungen der Angestelltengewerkschaft recht gegeben hatten: immer mehr ArbeiterInnengruppen konnten sich in ihren Kollektivverträgen ebenfalls einen Urlaubszuschuss erkämpfen, indem sie auf das 14. Monatsgehalt der Angestellten hinwiesen. Schon im Tätigkeitsbericht des ÖGB aus dem Jahr 1959 heißt es: „Durch Kollektivverträge konnten in nahezu allen Berufsgruppen weitere Verbesserungen erreicht werden, so zum Beispiel die Gewährung von Weihnachtsremunerationen und Urlaubszuschüssen, sowie Lohnerhöhungen“.

1964 – Endlich 3 Wochen Urlaub 
Im Jahr 1964 kommt es per Kollektivvertrag zur Einführung des 3-wöchigen Mindesturlaubes für ArbeitnehmerInnen. Ebenso wird auf Betreiben der GPA und des ÖGB das Urlaubsgesetz dahingehend geändert, dass Krankheit den Urlaub unterbricht. Im Jahre 1975 fordert die GPA die Ausdehnung des jährlichen Erholungsurlaubes von drei auf vier Wochen. Drei Jahre später wird diese Forderung gesetzlich verankert, sowie der Urlaub nach 20 Dienstjahren von 4 auf 5 Wochen angehoben.
Die Kamitz-Steuerreform brachte in den 50er Jahren erstmals eine teilweise Steuerbefreiung für Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Sie war der Preis für diverse Steuergeschenke an die Wirtschaft. Seither werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld mit einem fixen Satz besteuert, der ursprünglich kaum unter dem allgemeinen Lohnsteuersatz lag. Nach der Steuerreform 1972 gab es für den 13. und 14. Gehalt 8500 Schilling Freibetrag, der Rest wurde mehrheitlich mit sechs Prozent versteuert.

Quelle: www.gpa-djp.at

 

AK Wahl 2014

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Alle 5 Jahren finden in ganz Österreich Wahlen zu den Vollversammlungen der Arbeiterkammern statt. 2014 ist es wieder soweit. Als gesetzliche Interessenvertretung setzt sich die „Kammer für

Arbeiter und Angestellte“ für Beschäftigung, Weiterbildung, Qualifizierung und Wiedereingliederung ihrer Mitglieder am Arbeitsmarkt ein.

Wahlzeitraum

Die AK Wahl finden in Wien in der Zeit vom 11. bis 24. März 2014 statt.

Die Stimmabgabe erfolgt grundsätzlich direkt im Betrieb. Wenn dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, gibt es die Möglichkeit, mittels Briefwahl oder Stimmabgabe in einem öffentlichen Wahllokal zu wählen.

(http://akwahl-wien.arbeiterkammer.at/waehlenimoeffentlichenwahllokal/Oeffentliche_Wahllokale.html)

Der Zeitpunkt zur persönlichen Stimmabgabe im Betrieb wird jedem Wahlberechtigten Ende Jänner 2014 per Post mitgeteilt.

Wahlberechtigte, die ihr Stimmrecht mittels Briefwahl ausüben, können ab Erhalt der Wahlkarte sofort ihre Stimme per Post, oder persönlich in einem öffentlichen Wahllokal vom 11. – 24. März 2014 abgeben.

Wer  ist wahlberechtigt

Automatisch wahlberechtigt sind alle ArbeitnehmerInnen, die am Stichtag 20. November 2013 Mitglied der Arbeiterkammer Wien sind und AK-Umlage bezahlen, ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit. Arbeitslose, Lehrlinge, KarenzurlauberInnen, ArbeitnehmerInnen, die Präsenz- oder Zivildienst leisten und geringfügig beschäftigte ArbeitnehmerInnen sind nicht automatisch wahlberechtigt. Diesem Personenkreis wird Anfang Jänner ein Antrag zur Aufnahme in die Wählerliste zugesandt.

Betriebswahl

Sie können in Ihrem Betrieb wählen, wenn dort ein Betriebswahlsprengel eingerichtet wurde. Die Stimmabgabe erfolgt im Betrieb ausschließlich persönlich.

Jeder wahlberechtigte Dienstnehmer eines Betriebswahlsprengels wird vom Wahlbüro Ende Jänner 2014 schriftlich über seine persönlichen Wahlzeiten und Wahlorte verständigt.

Wahlberechtigte, die zwar in einem Betriebswahlsprengel erfasst sind, an den Wahltagen jedoch aus persönlichen oder arbeitsbedingten Gründen (Urlaub, Dienstreise, Arbeitsplatzwechsel usw.) nicht im Betrieb sind, können bis 8. März eine Wahlkarte beantragen.

Wahltermine in der ASSIST GmbH

Mittwoch, 12.März.2014  11:00 – 13:00

Donnerstag, 13.März.2014  14:30 – 16:30

Dienstag, 18.März.2014  11:00 – 13:00

Mittwoch, 19.März.2014  14:30 – 16:30

Ort: 1150 Wien, Hütteldorfer Straße 57 / 3.Stock / Top 7

wir freuen uns auf eure Teilnahme

euer Betriebsrat