{"id":100,"date":"2013-05-03T05:43:22","date_gmt":"2013-05-03T05:43:22","guid":{"rendered":"http:\/\/blogii.gewerkschaften-online.at\/brassist\/?p=100"},"modified":"2014-05-30T10:57:23","modified_gmt":"2014-05-30T09:57:23","slug":"krankenstand-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blogii.gewerkschaften-online.at\/brassist\/2013\/05\/03\/krankenstand-2\/","title":{"rendered":"Krankenstand"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left\">Wenn ArbeitnehmerInnen erkranken, stellen sich viele Fragen und auch die Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, ist pr\u00e4sent.<br \/>\nWelche Pflichten hat ein Arbeitnehmer\/eine Arbeitnehmerin im Krankenstand und welche Rechte hat er \/sie gegen\u00fcber\u00a0\u00a0 dem Arbeitgeber?<\/p>\n<p><!--more weiterlesen--><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Krankenstand unverz\u00fcglich mitteilen<\/strong><\/p>\n<p>ArbeitnehmerInnen sind verpflichtet dem Arbeitgeber unverz\u00fcglich die Arbeitsverhinderung (=Krankenstand) mitzuteilen. Das ist in den meisten F\u00e4llen ein Anruf in der Firma, am besten vor Arbeitsbeginn. Anschlie\u00dfend sollte man unverz\u00fcglich einen Arzt aufsuchen und sich krankschreiben lassen.<\/p>\n<p>Der Arbeitgeber hat n\u00e4mlich das Recht vom Arbeitnehmer eine Krankenstandsbest\u00e4tigung zu verlangen. Dieses Verlangen kann nach angemessener Zeit auch wiederholt werden. In der Best\u00e4tigung m\u00fcssen Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsverhinderung angef\u00fchrt sein. Wobei unter Angabe der Ursache nicht die Diagnose gemeint ist \u2013 ArbeitnehmerInnen m\u00fcssen nicht anf\u00fchren, woran sie leiden! Sie m\u00fcssen lediglich mitteilen, ob sie an einer Krankheit leiden oder einen Unfall erlitten haben (war es ein Arbeitsunfall oder ein Wegunfall, muss der Arbeitgeber eine Unfallmeldung bei der AUVA machen).<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Krankenstandsbest\u00e4tigung bringen (\u00fcbermitteln)<\/strong><\/p>\n<p>Kommt der Arbeitnehmer\/die Arbeitnehmerin den Melde- und Nachweispflichten nicht nach, dann hat das nachteilige Folgen: F\u00fcr die Dauer der S\u00e4umnis verliert er\/sie den Anspruch auf Entgelt. Das hei\u00dft, der Arbeitgeber muss das Gehalt bzw. das Entgelt f\u00fcr die Dauer der Vers\u00e4umnis nicht bezahlen.<\/p>\n<p>Keinesfalls darf der Arbeitgeber jedoch das Arbeitsverh\u00e4ltnis durch fristlose Entlassung beenden, wenn ein Arbeitnehmer\/eine Arbeitnehmerin der Mitteilungs- oder Nachweispflicht nicht nachkommt. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen muss auch f\u00fcr einen eint\u00e4gigen Krankenstand eine Krankenstandsbest\u00e4tigung gebracht werden.<\/p>\n<p>Wei\u00df der Arbeitnehmer\/die Arbeitnehmerin nicht, was in seiner\/ihrer Firma gebr\u00e4uchlich ist, sollte er\/sie sich auch f\u00fcr einen kurzen Krankenstand krankschreiben lassen.<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Gesundheit nicht gef\u00e4hrden!<\/strong><\/p>\n<p>Wer krank ist und nicht arbeiten kann, sollte dies auch nicht tun, um seine Gesundheit nicht zu gef\u00e4hrden. Ob eine Arbeitsverhinderung vorliegt, entscheidet der behandelnde Arzt und es h\u00e4ngt auch von der Art der T\u00e4tigkeit ab.<\/p>\n<p>Im Krankenstand haben ArbeitnehmerInnen alles zu tun, um so rasch als m\u00f6glich gesund zu werden. Das bedeutet, wenn jemand aufgrund einer Grippe oder eines grippalen Infekts im Krankenstand ist, darf er\/sie sich nicht im Freien aufhalten bzw. muss dies auf das Allern\u00f6tigste beschr\u00e4nken (Arztbesuche, Gang zur Apotheke).<\/p>\n<p>Ist jemand wegen Depressionen krankgeschrieben, kann Spazierengehen ein Teil der Behandlung sein. Was zu tun ist, entscheidet im Zweifelsfall der Arzt bzw. sagt der gesunde Menschenverstand.<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>ArbeitnehmerInnen k\u00f6nnen auch im Krankenstand gek\u00fcndigt werden!<\/strong><\/p>\n<p>ArbeitnehmerInnen sind \u2013 entgegen einer weitverbreiteten Meinung &#8211; w\u00e4hrend des Krankenstandes nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes gesch\u00fctzt. Deshalb gehen viele ArbeitnehmerInnen auch krank arbeiten. ArbeitnehmerInnen k\u00f6nnen sehr wohl auch w\u00e4hrend eines Krankenstandes vom Arbeitgeber gek\u00fcndigt werden. Es sind die auch sonst geltenden K\u00fcndigungsfristen und \u2013termine einzuhalten.<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Der Arbeitgeber muss den Krankenstand bezahlen<\/strong><\/p>\n<p>Der Arbeitgeber erspart sich dadurch auch nichts, da er aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bei K\u00fcndigung im Krankenstand den Krankenstand bezahlen muss, soweit der Arbeitnehmer\/die Arbeitnehmerin noch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.<\/p>\n<p>Um diese Bestimmung zu umgehen, werden in der Praxis den ArbeitnehmerInnen sehr oft einvernehmliche L\u00f6sungen angeboten, da hier mit dem Ende des Dienstverh\u00e4ltnisses die Zahlungspflicht des Arbeitgebers f\u00fcr den Krankenstand endet. ArbeitnehmerInnen erhalten zwar bei einvernehmlicher L\u00f6sung sofort Krankengeld von der Krankenkasse, dieses ist jedoch kein voller Lohnersatz, sondern lediglich 70% bzw.\u00a0 60 % des letzten Bruttoentgelts. Die AK r\u00e4t daher von einvernehmlichen L\u00f6sungen im Krankenstand ab, da der Arbeitnehmer\/die Arbeitnehmerin hier finanziell immer schlechter gestellt ist.<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Gehalt wird weiter bezahlt<\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend des Krankenstandes erhalten ArbeitnehmerInnen vom Arbeitgeber ihr Gehalt weiter bezahlt. Diese Zahlung wird Entgeltfortzahlung genannt. Die Dauer der Fortzahlungspflicht ist nach Dauer des Dienstverh\u00e4ltnisses gestaffelt.<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Entgeltfortzahlung bei Angestellten<\/strong><\/p>\n<p>Angestellte haben in den ersten 5 Jahren eines Dienstverh\u00e4ltnisses Anspruch auf 6 Wochen volle und 4 Wochen halbe Entgeltfortzahlung. Der Anspruch ist nicht auf das Arbeitsjahr abgestellt. Erkranken Angestellte neuerlich, dann bekommen sie aber noch einmal den halben Grundanspruch dazu, d.h. weitere 6 Wochen halbe und 4 Wochen Viertel Entgeltfortzahlung.<\/p>\n<p>Die Regelungen sind v.a. bei Angestellten, insbesondere bei mehreren Erkrankungen, sehr kompliziert. In solchen F\u00e4llen empfiehlt sich eine Beratung durch den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer. Der Arbeitnehmer\/die Arbeitnehmerin darf w\u00e4hrend des Krankenstandes finanziell nicht schlechter gestellt werden, als wenn er\/sie arbeitet. Er\/sie hat jene Bezahlung zu erhalten, die ihm\/ihr geb\u00fchrt h\u00e4tte, wenn die Krankheit nicht eingetreten w\u00e4re (dies nennt man Ausfallsprinzip).<\/p>\n<p>Wenn sich die H\u00f6he des Ausfalls jedoch nicht feststellen l\u00e4sst, da das Einkommen von Monat zu Monat unterschiedlich ist, geb\u00fchrt die Entgeltfortzahlung in der H\u00f6he des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 voll gearbeiteten Wochen. Es sind dabei \u00dcberstunden, Pr\u00e4mien, Provisionen, Akkordl\u00f6hne einzurechnen; nicht jedoch Di\u00e4ten oder sonstige Aufwanders\u00e4tze.<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Krankengeld von der Krankenkasse<\/strong><\/p>\n<p>Ist die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers beendet hat man Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Erh\u00e4lt man halbe Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber gibt\u2019s auch halbes Krankengeld. Bei Viertelzahlung gibt es bereits volles Krankengeld. Dieses gibt es bis zu maximal 52 Wochen. Ist ein Arbeitnehmer\/eine Arbeitnehmerin dann noch immer nicht arbeitsf\u00e4hig, ist ein Antrag auf Berufsunf\u00e4higkeits- bzw Invalidit\u00e4tspension bei der Pensionsversicherungsanstalt zu stellen, ev. auch ein Antrag auf Pensionsbevorschussung beim Arbeitsmarktservice.<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Krank im Urlaub<\/strong><\/p>\n<p>Erkranken ArbeitnehmerInnen im Urlaub, werden die Tage der Erkrankung dann auf das Urlaubsausma\u00df nicht angerechnet, wenn der Krankenstand l\u00e4nger als drei Tage dauert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Melde- und Nachweispflichten<\/strong><\/p>\n<p>Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitnehmer\/die Arbeitnehmerin dies dem Arbeitgeber unverz\u00fcglich am 4. Tag meldet und nach Wiederantritt der Arbeit unaufgefordert ein \u00e4rztliches Zeugnis bzw. eine Krankenstandsbest\u00e4tigung vorlegt.<\/p>\n<p>Krankenstand unterbricht den Urlaub, wenn:<\/p>\n<ul>\n<li>die Erkrankung l\u00e4nger als 3 Kalendertage dauert,<\/li>\n<li>die Erkrankung nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbei gef\u00fchrt wurde<\/li>\n<li>der Arbeitnehmer\/die Arbeitnehmerin nach drei Tagen dem Arbeitgeber\u00a0\u00a0\u00a0 die Erkrankung mitteilt und<\/li>\n<li>bei Wiederantritt des Dienstes eine Krankenstandsbest\u00e4gigung vorlegt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Erkranken ArbeitnehmerInnen im Ausland , m\u00fcssen sie dem Arbeitgeber zus\u00e4tzlich zur Krankenstandsbest\u00e4tigung eine beh\u00f6rdliche Best\u00e4tigung vorlegen. In dieser muss best\u00e4tigt sein, dass die Krankenstandsbest\u00e4tigung von einer zum Arztberuf zugelassenen Person ausgestellt wurde. Diese beh\u00f6rdliche Best\u00e4tigung ist nicht erforderlich, wenn die Behandlung in einer Krankenanstalt erfolgte und die Krankenstandsbest\u00e4tigung von einer Krankenanstalt ausgestellt wurde.<\/p>\n<p>Die krankheitsbedingte Unterbrechung verl\u00e4ngert den Urlaub allerdings nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder der Arbeitnehmer\/die Arbeitnehmerin wieder gesund sind, muss er\/sie sofort wieder arbeiten gehen. Die Tage, die er\/sie krank war, werden zum noch bestehenden Urlaubsguthaben dazugerechnet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\">Weiterf\u00fchrende Informationen in der AK-Brosch\u00fcre im Download-Bereich oder bei eurem Betriebsrat!<\/span><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/blogii.gewerkschaften-online.at\/brassist\/files\/2013\/05\/Broschuere_Entgeltfortzahlung-im-Krankheitsfall_2011.pdf\">Broschuere_Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall_2011<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn ArbeitnehmerInnen erkranken, stellen sich viele Fragen und auch die Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, ist pr\u00e4sent. Welche Pflichten hat ein Arbeitnehmer\/eine Arbeitnehmerin im Krankenstand und welche Rechte hat er \/sie gegen\u00fcber\u00a0\u00a0 dem Arbeitgeber?<\/p>\n","protected":false},"author":197,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"jetpack_post_was_ever_published":false,"_jetpack_newsletter_access":"","_jetpack_dont_email_post_to_subs":false,"_jetpack_newsletter_tier_id":0,"_jetpack_memberships_contains_paywalled_content":false,"_jetpack_memberships_contains_paid_content":false,"footnotes":"","jetpack_publicize_message":"","jetpack_publicize_feature_enabled":true,"jetpack_social_post_already_shared":true,"jetpack_social_options":{"image_generator_settings":{"template":"highway","default_image_id":0,"font":"","enabled":false},"version":2}},"categories":[4],"tags":[],"class_list":["post-100","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-recht-gesetz"],"jetpack_publicize_connections":[],"jetpack_featured_media_url":"","jetpack_sharing_enabled":true,"jetpack_shortlink":"https:\/\/wp.me\/p3ok16-1C","jetpack_likes_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blogii.gewerkschaften-online.at\/brassist\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/100","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blogii.gewerkschaften-online.at\/brassist\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blogii.gewerkschaften-online.at\/brassist\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blogii.gewerkschaften-online.at\/brassist\/wp-json\/wp\/v2\/users\/197"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blogii.gewerkschaften-online.at\/brassist\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=100"}],"version-history":[{"count":13,"href":"https:\/\/blogii.gewerkschaften-online.at\/brassist\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/100\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":407,"href":"https:\/\/blogii.gewerkschaften-online.at\/brassist\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/100\/revisions\/407"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blogii.gewerkschaften-online.at\/brassist\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=100"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blogii.gewerkschaften-online.at\/brassist\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=100"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blogii.gewerkschaften-online.at\/brassist\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=100"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}